Amtsgericht Delmenhorst ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung über die Geestferkel GmbH an
- 29. Juli
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Pressemitteilung
Amtsgericht Delmenhorst ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung über die Geestferkel
GmbH an
Fortführung, Tierwohl und Versorgung der Tiere stehen im Mittelpunkt
Wildeshausen / Delmenhorst, Mittwoch, 29. Juli 2026.
Das Amtsgericht Delmenhorst hat mit Beschluss vom 29. Juli 2026 die vorläufige
Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Geestferkel GmbH mit Sitz in Wildeshausen
angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel
bestellt.
Die Geestferkel GmbH zählt mit über 40 Millionen Euro Jahresumsatz zu den großen
Ferkelzuchtbetrieben in Deutschland. Das Unternehmen betreibt mehr als 23 Standorte und
beschäftigt über 180 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
An den Standorten Görmin, , Passow, Wildeshausen, Groß Roge, Kletzke,
Kusey, Langensalzwedel, Sanne-Kerkuhn, Schwasdorf, Sandbeiendorf, Zargleben,
Wasmerslage, Demsin, Pinnow und Elmenhorst werden insgesamt rund 21.900 Sauen
gehalten; hinzu kommen die Maststandorte, darunter Wulkau mit rund 3.000
Mastschweinen.
„Die aktuelle Lage in der Schweinehaltung ist außergewöhnlich angespannt. Unser erstes
Ziel ist es nun, kurzfristig Stabilität in die Betriebe zu bringen, die Versorgung der Tiere
sicherzustellen und gemeinsam mit den Beteiligten belastbare Fortführungsoptionen zu
prüfen“, erklärt Dr. Moritz Sponagel.
Zur operativen Stabilisierung und Koordination der Betriebsfortführung hat Dr. Sponagel den
Sanierungs- und Insolvenzexperten André Zimmermann von interim | mv hinzugezogen.
Zimmermann verfügt über besondere Branchenerfahrung in der Tierproduktion und begleitet
aktuell bereits weitere Verfahren und Beratungsmandate in diesem Bereich.
„Die Schweinebranche befindet sich in einer Ausnahmesituation. Viele Betriebe leiden
gleichzeitig unter massivem Preisverfall und hohen laufenden Kosten. In solchen Verfahren
entscheidet sich in den ersten Tagen sehr viel: Futterversorgung, Tierwohl, Personalführung,
Liquidität und belastbare Zahlen müssen sofort zusammengeführt werden“, erklärt André
Zimmermann.
Hintergrund des Insolvenzantrags ist die dramatische wirtschaftliche Entwicklung in der
Schweine- und Ferkelproduktion. Der deutsche Ferkelpreis ist im Juli 2026 nochmals
deutlich gefallen: Die VEZG-Notierung für 25-kg-Ferkel lag Ende Juni noch bei 40,00 Euro,
fiel Anfang Juli auf 37,00 Euro und notierte ab Mitte Juli nur noch bei 30,00 Euro je Ferkel.
Damit hat der Ferkelpreis innerhalb weniger Wochen rund ein Viertel seines Wertes
verloren.
Auch bei Schlachtschweinen bleibt die Lage angespannt. Die VEZG-Notierung für
Schlachtschweine lag für den Zeitraum 23. bis 29. Juli 2026 bei 1,40 Euro je Indexpunkt;
Anfang Juli lag die Notierung noch bei 1,50 Euro.
Der Druck ist nicht allein ein deutsches Phänomen. Die EU-Kommission weist für Woche
29/2026 einen durchschnittlichen EU-Schweineschlachtkörperpreis von 155,68 Euro je 100
kg Schlachtgewicht aus; gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Rückgang von 25,9%. Bei Ferkeln lag der EU-Preis in Woche 29 bei 40,08 Euro je Kopf und damit 38,6 % unter
dem Vorjahresniveau.
„Ein Betrieb dieser Art lässt sich nicht einfach abschalten. Wir müssen die Produktionszyklen
verstehen, die Tiere versorgen und gleichzeitig wirtschaftlich prüfen, welche Standorte,
Strukturen und Abläufe fortführungsfähig sind. Das geht nur mit klarer Führung,
tagesaktuellen Zahlen und enger Abstimmung mit Mitarbeitern, Lieferanten, Gläubigern und
Fachberatern“, so Zimmermann weiter.
Ein landwirtschaftlicher Betrieb dieser Größenordnung kann nicht kurzfristig wie ein
klassischer Industriebetrieb heruntergefahren werden. Die Sauen, Ferkel und Masttiere
befinden sich in laufenden Produktionszyklen. Sie müssen täglich versorgt, gefüttert und
tierärztlich betreut werden. Die Sicherstellung des Tierwohls hat deshalb im vorläufigen
Verfahren höchste Priorität.
Für die Beschäftigten wird Insolvenzgeld für die Monate Juli, August und September 2026
beantragt.
In den kommenden Tagen wird sich die vorläufige Insolvenzverwaltung einen umfassenden
Überblick über die einzelnen Standorte, Tierbestände, laufenden Lieferbeziehungen,
Futterversorgung, Personalstruktur, Sicherheitenlage und Liquidität verschaffen. Parallel
werden die Gläubiger informiert und mögliche Fortführungs- und Sanierungsoptionen
geprüft.
„Wir werden den Gläubigern auf Grundlage der tatsächlichen wirtschaftlichen Lage
Vorschläge unterbreiten, welche Optionen realistisch bestehen. Ziel ist eine geordnete
Lösung, die Tierwohl, Arbeitnehmerinteressen und Gläubigerinteressen bestmöglich
berücksichtigt“, erklärt Dr. Sponagel.
Natürlich hängt die weitere Fortführung auch von der Marktentwicklung ab. Die vorläufige
Insolvenzverwaltung wird deshalb die Preisentwicklung bei Ferkeln und Schlachtschweinen
eng beobachten. Eine nachhaltige Entspannung des Marktes ist derzeit nicht belastbar
absehbar. Branchenberichte verweisen seit Wochen auf starken Preisdruck, schwache
Impulse und erhebliche Belastungen insbesondere im Ferkelmarkt.
Über Dr. Moritz Sponagel
Dr. Moritz Sponagel ist Rechtsanwalt, Betriebswirt und Insolvenzverwalter. Seine Kanzlei Dr.
Sponagel Rechtsanwälte ist auf Insolvenzverwaltung, Sanierung, Eigenverwaltung und
Restrukturierung spezialisiert; die Kanzlei verweist auf mehr als 15 Jahre Erfahrung und
mehrere hundert bundesweite Beratungen.
Über André Zimmermann / interim | mv
André Zimmermann ist Sanierungs- und Insolvenzexperte und begleitet Unternehmen in
Krisen-, Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren. Ein besonderer Schwerpunkt liegt
derzeit auf landwirtschaftlichen Betrieben und Unternehmen der Schweineproduktion.
Pressekontakt
Dr. Sponagel Rechtsanwälte
0511 8997969-0
interim MV

André Zimmermann
01716951659



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