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Amtsgericht Delmenhorst ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung über die Geestferkel GmbH an

  • 29. Juli
  • 3 Min. Lesezeit

Pressemitteilung

Amtsgericht Delmenhorst ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung über die Geestferkel

GmbH an


Fortführung, Tierwohl und Versorgung der Tiere stehen im Mittelpunkt



Wildeshausen / Delmenhorst, Mittwoch, 29. Juli 2026.



Das Amtsgericht Delmenhorst hat mit Beschluss vom 29. Juli 2026 die vorläufige

Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Geestferkel GmbH mit Sitz in Wildeshausen

angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel

bestellt.


Die Geestferkel GmbH zählt mit über 40 Millionen Euro Jahresumsatz zu den großen

Ferkelzuchtbetrieben in Deutschland. Das Unternehmen betreibt mehr als 23 Standorte und

beschäftigt über 180 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.


An den Standorten Görmin, , Passow, Wildeshausen, Groß Roge, Kletzke,

Kusey, Langensalzwedel, Sanne-Kerkuhn, Schwasdorf, Sandbeiendorf, Zargleben,

Wasmerslage, Demsin, Pinnow und Elmenhorst werden insgesamt rund 21.900 Sauen

gehalten; hinzu kommen die Maststandorte, darunter Wulkau mit rund 3.000

Mastschweinen.



„Die aktuelle Lage in der Schweinehaltung ist außergewöhnlich angespannt. Unser erstes

Ziel ist es nun, kurzfristig Stabilität in die Betriebe zu bringen, die Versorgung der Tiere

sicherzustellen und gemeinsam mit den Beteiligten belastbare Fortführungsoptionen zu

prüfen“, erklärt Dr. Moritz Sponagel.



Zur operativen Stabilisierung und Koordination der Betriebsfortführung hat Dr. Sponagel den

Sanierungs- und Insolvenzexperten André Zimmermann von interim | mv hinzugezogen.

Zimmermann verfügt über besondere Branchenerfahrung in der Tierproduktion und begleitet

aktuell bereits weitere Verfahren und Beratungsmandate in diesem Bereich.



„Die Schweinebranche befindet sich in einer Ausnahmesituation. Viele Betriebe leiden

gleichzeitig unter massivem Preisverfall und hohen laufenden Kosten. In solchen Verfahren

entscheidet sich in den ersten Tagen sehr viel: Futterversorgung, Tierwohl, Personalführung,

Liquidität und belastbare Zahlen müssen sofort zusammengeführt werden“, erklärt André

Zimmermann.


Hintergrund des Insolvenzantrags ist die dramatische wirtschaftliche Entwicklung in der

Schweine- und Ferkelproduktion. Der deutsche Ferkelpreis ist im Juli 2026 nochmals

deutlich gefallen: Die VEZG-Notierung für 25-kg-Ferkel lag Ende Juni noch bei 40,00 Euro,

fiel Anfang Juli auf 37,00 Euro und notierte ab Mitte Juli nur noch bei 30,00 Euro je Ferkel.

Damit hat der Ferkelpreis innerhalb weniger Wochen rund ein Viertel seines Wertes

verloren.



Auch bei Schlachtschweinen bleibt die Lage angespannt. Die VEZG-Notierung für

Schlachtschweine lag für den Zeitraum 23. bis 29. Juli 2026 bei 1,40 Euro je Indexpunkt;

Anfang Juli lag die Notierung noch bei 1,50 Euro.

Der Druck ist nicht allein ein deutsches Phänomen. Die EU-Kommission weist für Woche

29/2026 einen durchschnittlichen EU-Schweineschlachtkörperpreis von 155,68 Euro je 100

kg Schlachtgewicht aus; gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Rückgang von 25,9%. Bei Ferkeln lag der EU-Preis in Woche 29 bei 40,08 Euro je Kopf und damit 38,6 % unter

dem Vorjahresniveau.


„Ein Betrieb dieser Art lässt sich nicht einfach abschalten. Wir müssen die Produktionszyklen

verstehen, die Tiere versorgen und gleichzeitig wirtschaftlich prüfen, welche Standorte,

Strukturen und Abläufe fortführungsfähig sind. Das geht nur mit klarer Führung,

tagesaktuellen Zahlen und enger Abstimmung mit Mitarbeitern, Lieferanten, Gläubigern und

Fachberatern“, so Zimmermann weiter.

Ein landwirtschaftlicher Betrieb dieser Größenordnung kann nicht kurzfristig wie ein

klassischer Industriebetrieb heruntergefahren werden. Die Sauen, Ferkel und Masttiere

befinden sich in laufenden Produktionszyklen. Sie müssen täglich versorgt, gefüttert und

tierärztlich betreut werden. Die Sicherstellung des Tierwohls hat deshalb im vorläufigen

Verfahren höchste Priorität.


Für die Beschäftigten wird Insolvenzgeld für die Monate Juli, August und September 2026

beantragt.



In den kommenden Tagen wird sich die vorläufige Insolvenzverwaltung einen umfassenden

Überblick über die einzelnen Standorte, Tierbestände, laufenden Lieferbeziehungen,

Futterversorgung, Personalstruktur, Sicherheitenlage und Liquidität verschaffen. Parallel

werden die Gläubiger informiert und mögliche Fortführungs- und Sanierungsoptionen

geprüft.



„Wir werden den Gläubigern auf Grundlage der tatsächlichen wirtschaftlichen Lage

Vorschläge unterbreiten, welche Optionen realistisch bestehen. Ziel ist eine geordnete

Lösung, die Tierwohl, Arbeitnehmerinteressen und Gläubigerinteressen bestmöglich

berücksichtigt“, erklärt Dr. Sponagel.



Natürlich hängt die weitere Fortführung auch von der Marktentwicklung ab. Die vorläufige

Insolvenzverwaltung wird deshalb die Preisentwicklung bei Ferkeln und Schlachtschweinen

eng beobachten. Eine nachhaltige Entspannung des Marktes ist derzeit nicht belastbar

absehbar. Branchenberichte verweisen seit Wochen auf starken Preisdruck, schwache

Impulse und erhebliche Belastungen insbesondere im Ferkelmarkt.



Über Dr. Moritz Sponagel

Dr. Moritz Sponagel ist Rechtsanwalt, Betriebswirt und Insolvenzverwalter. Seine Kanzlei Dr.

Sponagel Rechtsanwälte ist auf Insolvenzverwaltung, Sanierung, Eigenverwaltung und

Restrukturierung spezialisiert; die Kanzlei verweist auf mehr als 15 Jahre Erfahrung und

mehrere hundert bundesweite Beratungen.



Über André Zimmermann / interim | mv

André Zimmermann ist Sanierungs- und Insolvenzexperte und begleitet Unternehmen in

Krisen-, Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren. Ein besonderer Schwerpunkt liegt

derzeit auf landwirtschaftlichen Betrieben und Unternehmen der Schweineproduktion.



Pressekontakt

Dr. Sponagel Rechtsanwälte

0511 8997969-0



interim MV

André Zimmermann

01716951659


 
 
 

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