Unsicherheit ist kein guter Berater

Ob privat, solo‑selbstständig oder als GmbH/UG: In der Krise zählt Klarheit. Wir erklären, wann Sie handeln müssen, welche Optionen Sie haben – und nehmen Ihnen Arbeit ab.

 

Erst verstehen, dann entscheiden

 

 

Zahlungsunfähigkeit

Fällige Rechnungen können nicht (mehr) bezahlt werden. Dann besteht für haftungsbeschränkte Gesellschaften regelmäßig Antragspflicht. Privatpersonen haben keine gesetzliche Antragspflicht – ein Verfahren kann aber der Weg in die Entschuldung sein. Aber vorsicht: Fehlverhalten kann auch ohne Antragspflicht Haftung und Strafbarkeit auslösen.

Drohende Zahlungsunfähigkeit (Eigenantrag)

Absehbar reicht die Liquidität bald nicht aus. Hier ist ein früher Eigenantrag möglich, um Sanierungsspielräume zu sichern.

Überschuldung

Die Schulden sind höher als das Vermögen und eine Fortführung ist nicht realistisch. Bei Kapitalgesellschaften kann das eine Antragspflicht auslösen.

 

 

Unser Rat: Warten Sie nicht auf „den perfekten Moment“. Ein kurzes Gespräch klärt, ob eine Antragspflicht besteht, welche Fristen laufen und welcher Weg zu Ihrer Situation passt.

 

 

Was wir für Sie übernehmen

 

 

Schnell‑Check der wirtschaftlichen Lage und der rechtlichen Pflichten

Risikominimierung für Geschäftsleiter (Haftung, Zahlungen nach Insolvenzreife)

Sanierungsoptionen ausloten (außergerichtlich, Schutzschirm, Insolvenz in Eigenverwaltung)

Formulare & Unterlagen: wir bereiten alles vor – verständlich und vollständig

Einreichung beim zuständigen Amtsgericht (Insolvenzabteilung)

 

 

 

Formulare – direkt zum Download

 

 

Wir verlinken für Sie die amtlichen Antragsformulare (inkl. Anlagenverzeichnisse).

Bitte senden Sie die ausgefüllten Formulare mit den erforderlichen Anlagen an das für Wohn‑ bzw. Firmensitz zuständige Amtsgericht – Insolvenzabteilung.

 

Privatpersonen / ehemals Selbstständige

Formular Privatinsolvenz (Download)

Unternehmen / Gesellschaften (z. B. GmbH, UG, AG, GmbH & Co. KG)

Formular Unternehmensinsolvenz (Download)

Merklblatt für Unternehmen

 

 

Hinweis: Zuständig ist in der Regel das Amtsgericht mit Insolvenzabteilung am Wohn‑ oder Firmensitz. Diese sind am Ort des zuständigen Landgerichts angesiedelt. 

 

 

Anschriften der Insolvenzabteilungen in Mecklenburg‑Vorpommern

 

 

Amtsgericht Rostock

– Insolvenzabteilung –

Zochstraße 13

18057 Rostock

 

Amtsgericht Schwerin

– Insolvenzabteilung –

Demmlerplatz 1–2

19053 Schwerin

 

Amtsgericht Stralsund

– Insolvenzabteilung –

Bielkenhagen 9

18439 Stralsund

 

Amtsgericht Neubrandenburg

– Insolvenzabteilung –

Friedrich‑Engels‑Ring 16–18

17033 Neubrandenburg

 

 

Ihr erster Schritt

 

Ein unverbindliches Erstgespräch schafft Klarheit:

Wo stehen Sie? Welche Pflichten bestehen? Welche Lösung ist realistisch – Sanierung oder Insolvenz als Neuanfang?

 

Jetzt Termin anfragen – wir melden uns umgehend.

 

 

Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung im Einzelfall.

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