
Krise in der GmbH erkennen
Wann eine GmbH zahlungsunfähig ist – und was Geschäftsführer jetzt wissen müssen.
Zahlungsunfähigkeit prüfen – Merkblatt für Geschäftsführer
Viele Geschäftsführer erkennen die Krise zu spät
In vielen Unternehmen entstehen finanzielle Engpässe schleichend:
Rechnungen bleiben liegen, Liquidität wird knapp oder wichtige Kunden zahlen verspätet.
Gerade Geschäftsführer verlassen sich häufig darauf, dass Buchhaltung oder Steuerberater die Situation im Blick haben. Doch rechtlich gilt:
Die Verantwortung für die rechtzeitige Insolvenzanmeldung liegt immer beim Geschäftsführer.
Wer eine Zahlungsunfähigkeit zu spät erkennt, riskiert persönliche Haftung und strafrechtliche Konsequenzen.
Als Geschäftsführer einer GmbH oder UG tragen Sie die Verantwortung dafür, dass Ihr Unternehmen zahlungsfähig bleibt. Wird eine Zahlungsunfähigkeit zu spät erkannt, kann daraus schnell eine gesetzliche Insolvenzantragspflicht entstehen – mit persönlichen Haftungsrisiken.
Dieses Merkblatt zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie die finanzielle Situation Ihres Unternehmens realistisch einschätzen können.
Wann wird aus einem Liquiditätsproblem eine echte Krise?
Viele Geschäftsführer stellen sich erst spät die entscheidenden Fragen:
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Reichen die vorhandenen Mittel noch aus, um alle fälligen Verbindlichkeiten zu bezahlen?
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Liegt nur eine kurzfristige Liquiditätslücke vor – oder bereits eine Zahlungsunfähigkeit im Sinne der Insolvenzordnung?
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Ab wann entsteht eine Insolvenzantragspflicht für die Geschäftsführung?
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Welche persönlichen Haftungsrisiken können entstehen?
Diese Fragen sind entscheidend. Denn wenn eine Zahlungsunfähigkeit zu spät erkannt wird, kann dies für Geschäftsführer persönliche Haftung und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Das Merkblatt hilft Ihnen, die Situation strukturiert zu prüfen und frühzeitig Klarheit über die finanzielle Lage Ihres Unternehmens zu gewinnen.
